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   BAG, 07.12.1962 - 1 AZR 128/59   

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BAG, 07.12.1962 - 1 AZR 128/59 (https://dejure.org/1962,1794)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1962 - 1 AZR 128/59 (https://dejure.org/1962,1794)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1962 - 1 AZR 128/59 (https://dejure.org/1962,1794)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1963, 476
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 105/54

    Hausarbeitstag: Geltungsbereich und Umfang des nordrhein-westfälischen

    Auszug aus BAG, 07.12.1962 - 1 AZR 128/59
    Der Senat hat weiter in feststehender Rechtsprechung, zuerst in BAG 1, 51 (6o) = AP Nr» 1 zu Art» 3 GG, von der anspruchsberechtigten Frau eine Geltendmachung ihres Anspruchs gefordert; auch hieran ist festzuhalten» Denn der Arbeitgeber darf nicht dadurch überrascht werden, daß nachträglich Ansprüche auf Gewährung oder Abgeltung von Haus arbeitstagen gestellt werden, die er nicht in Rechnung ziehen konnte» Es ist ein Ausfluß der arbeitsvertraglichen Treuepfliclit der Arbeitnehmerin, nicht nachträ.glich Forderungen geltend zu machen, mit denen der Arbeit gober 4 nicht rechnen, die er also bei der Kalkulation nicht berücksichtigen konnte ,.

    Im Streitfall hat der Betriebsrat in seinen Schreiben vom 24° Mai und 13» Juli 1957 hinreichend deutlich zum Ausdruck, gebracht, daß die anspruchsberechtigten Frauen den Anspruch auf Gewährung von Hausarbeitstagen nicht bedingungslos aufgeben wollten, sondern daß sie ihn im Gegenteil aufrecht erhielten, je nach dem die Rechtsprechung sich zugunsten der Frauen oder zugunsten des Arbeitgebers entwickeln würde» Bas war für die Beklagte in der damaligen Lage ohne weiteres erkennbar» Denn das ergab sich eindeutig aus den Worten des Schreibens vom 24» Mai 1957: "Geschäftsleitung und Betriebsrat sind sich darüber einig, daß nach endgültiger Klärung der Rechtslage der Hausarbeitstag rückwirkend ab 1»5»1957 evtl» nachbozahlt wird bew» nachgewährt werden kann"» Ebenso eindeutig waren in dieser Hinsicht die Worte aus dom Schreiben vom 13» Juli 1957: "Hiermit machen wir für die Frauen in unserem Betrieb, die Anspruch auf den Hausarbeitstag haben, nach wie vor die Gewährung des Hausarbeitstages geltend"» Baß die Beklagte über die Bedeutung dieser Sätze nicht im Zweifel gewesen ist, ergibt sich aus ihrem Antwortschreiben vom 27» Mai 1957, insbesondere dem letzten Satz dieses Schreibens» V/enn cs dort heißt: "Für irgendwelche Vereinbarungen darüber, ob dann Hausarbeitstage rückwirkend gewährt werden müssen, besteht kein Raum", so geht daraus eindeutig hervor, daß dies die Ablehnung der Forderung des Betriebsrats darstellen sollte, daß also die Beklagte sehr wohl diese Forderung des Betriebsrats, in der die Geltendmachung enthalten ist, in ihrer ganzen Tragweite erkannt hat» Der vorstehend wiedergegebene Satz aus dem Schreiben der Beklagten vom 27» Mai 1957 hat jedoch in diesem Zusammenhang noch eine andere Bedeutung; Der Senat hat nämlich schon wiederholt ausgesprochen, und zwar ebenfalls zuerst in BAG 1, 51 (6o) = AP Nr» 1 zu Art» 3 GG, daß es keiner Geltendmachung des Hausarbeitstagsanspruchs seitens der anspruchsbercchtigten Frauen bedarf, wenn der Arbeitgeber meinerseits klar zum Ausdruck gebracht hat, daß er den Hausarbeitstag nicht gewähren willo Auch bei dieser Ansicht ist zu verbleiben» Wollte der Arbeitgeber nämlich trotz einer solchen von ihm abgegebenen Erklärung dem später erhobenen Anspruch auf Gewährung oder Abgeltung von Hausarbeitstagen entgegensetzen, es fehle an einer Geltendmachung, so würde er seinerseits sich mit seinem früheren Verhalten in einen Widerspruch setzen» In diesem Fall kann er sich deshalb nicht auf eine etwa fehlende Geltendmachung berufen».

  • BAG, 17.01.1958 - 1 AZR 256/57

    Vereinbarkeit mit GG - Arbeitnehmerinnen - Volle Beschäftigung im Betrieb -

    Auszug aus BAG, 07.12.1962 - 1 AZR 128/59
    arbeitstagsgesetz nicht» Diese Auffassung hat der Senat bereits in BAG 5, 187 = AP Nr» 7 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen vertreten, und sie hat die Billigung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts gefunden (AP Nr» 19 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh»-Vostfulen)» Bei ihr wird verblieben».
  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Es kann dahinstehen, ob dem Landesarbeitsgericht darin zu folgen ist, daß der Betriebsrat wegen seiner kollektivrechtlichen Aufgaben nicht befugt sei, Forderungen eines betriebsangehörigen Arbeitnehmers vertretungsweise gegenüber dem Arbeitgeber zur Wahrung tarifvertraglicher Ausschlußfristen geltend zu machen (bejahend für die Geltendmachung nach § 1 Hausarbeitstagsgesetz NRW: BAG Urteil vom 7. Dezember 1962 - 1 AZR 128/59 - AP Nr. 23 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; für tarifliche Ausschlußfristen bejahend: Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 4 Rz 236; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 1362; verneinend: Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 TVG Rz 436).
  • BAG, 18.12.1986 - 6 AZR 13/85

    Verfall von Übergangsgeldansprüchen - Anspruch auf Zahlung von Übergangsgeld -

    Es genügt jeder ernstliche Hinweis auf den Anspruch (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1962 - 1 AZR 128/59 - AP Nr. 23 zu § 1 HausarbeitsTagsG Nordrh.-Westfalen; Crisolli/Ramdohr, aa0, Erl. 10 zu § 70).

    Davon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn nach den Erklärungen und Zusicherungen sowie dem sonstigen Verhalten der Partei, die sich auf die mangelnde Geltendmachung beruft, der Eindruck erzeugt worden wäre, als wolle sie auch ohne Einhaltung der schriftlichen Geltendmachung erfüllen oder von der Einhaltung der schriftlichen Geltendmachung überhaupt absehen (BAG Urteil vom 23. Juni 1961 - 1 AZR 239/59 - BAGE 11, 150 [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59] = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 7. Dezember 1962 - 1 AZR 128/59 - AP Nr. 23 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; BAG Urteil vom 3. August 1971 - 1 AZR 327/70 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258 = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

  • BAG, 18.12.1986 - 6 AZR 36/85

    Voraussetzungen für die Gewährung von Übergangsgeld nach BAT - Anrechnung von

    Es genügt jeder ernstliche Hinweis auf den Anspruch (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1962 - 1 AZR 128/59 - AP Nr. 23 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; Crisolli/Ramdohr, aa0, Erl. 10 zu § 70).

    Davon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn nach den Erklärungen und Zusicherungen sowie dem sonstigen Verhalten der Partei, die sich auf die mangelnde Geltendmachung beruft, der Eindruck erzeugt worden wäre, als wolle sie auch ohne Einhaltung der schriftlichen Geltendmachung erfüllen oder von der Einhaltung der schriftlichen Geltendmachung überhaupt absehen (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1961 - 1 AZR 239/59 - BAGE 11, 150 [BAG 23.06.1961 - 1 AZR 239/59] = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 7. Dezember 1962 - 1 AZR 128/59 - AP Nr. 23 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; BAG Urteil vom 3. August 1971 - 1 AZR 327/70 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258 = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

  • LAG München, 19.12.1997 - 8 Sa 733/96

    Ausschlussfrist: Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte - Vorlage einer

    Insbesondere besteht kein Anlaß, diesen Schluß aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Juni 1960 (1 AZR 128/59 -- AP Nr. 23 zu § 1 HausarbTagsG Nordrhein-Westfalen) zu ziehen, denn dort bestanden nach dem feststehenden Sachverhalt entsprechende Anhaltspunkte für eine Ausweitung des Personenkreises für eine derartige Geltendmachung, die hier fehlen.
  • BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 631/85
    Es genügt jeder ernstliche Hinweis auf den Anspruch (vgl. BAG Urteil vom 7. Dezember 1962 - 1 AZR 128/59 - AP Nr. 23 zu, § 1 HausarbTagsG Nordrh.-West falen; Senatsurteile vom 18. Dezember 1986 - 6 AZR 13/85 - und - 6 AZR 36/85 - und vom 9. Juli 1987 - 6 AZR 542/84 - sämtlich nicht veröffentlicht).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.01.1985 - 4 Sa 353/84

    Inhaltliche Anforderungen einer Geltendmachung arbeitsvertraglicher Ansprüche auf

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